Aktuelles

Nächstes Imkertreffen am Donnerstag, 4. Juli

Unser nächstes monatliches Imkertreffen findet am Donnerstag, den 1. August, um 19 Uhr am Lehrbienenstand Löstertal (Löstertalstraße, 66687 Wadern) statt.

Themen im öffentlichen Teil: Methoden der Varroa-Behandlung

Thema im nicht-öffentlichen Teil: Stand „Zukunft“

Gäste sind im öffentlichen Teil des Treffens herzlich willkommen!

Der Vorstand

Sonstige Termine

06. und 07. Juli 2024: Tag der deutschen Imkerei 2024

05. bis 07. September 2024: 92. Kongress deutschsprachiger Imker

Einige Themen:

  • Biodiversitätsverlustes im Pollen
  • Folgen des Klimawandels
  • Vespa velutina
  • Chemiefreie Imkerei
  • Varroatoleranz bei Bienen

Mehr Info:

https://apis.lu/92-deutschsprachiger-imkerkongress-2024

Verpflichtungen bei (Bienen) Wandern oder Völkerverkauf

Wer mit seinen Bienenvölkern für eine besondere Tracht wandern möchte, oder wer ein Volk verkaufen möchte, muss dies beim saarländischen Landesamt für Verbraucherschutz (FB 4.1 Tiergesundheit) melden und braucht ggf. ein Gesundheitszeugnis („Wanderbescheinigung“).

Ein Formular was man für die Wanderung oder den Verkauf braucht kann man HIER [externer Link], oder auf der Webseite vom Landesamt [externer Link] downloaden.

Und es funktioniert wie folgt:

  • Der „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 5 der Bienenseuchen-Verordnung“ ist notwendig für
  • Wanderung außerhalb des Saarlands:
    • Verkauf von Bienenvölkern
      • Kosten 2024: 35€ => (2023: 15€ => der LSI ist bemüht, dass diese Kosten für 2025 wieder zurück in einem akzeptablen Rahmen kommen!)
  • Die „Anzeige des Wanderns“ braucht man für
    • Wandern an einen Standort innerhalb des Saarlandes
    • Und: zur Vorlage auf der Belegstelle Geisborn
    • Kosten: keine
  • Sowohl die Wanderbescheinigung bei Wanderung außerhalb des Saarlands oder Verkauf, als auch die Eingangsbestätigung bei Wanderung innerhalb des Saarlands sind ganzjährig für die Völker der begutachteten Bienenstände gültig. Sie bleiben also auch gültig, wenn man mehrfach wandert.


Wichtig ist, dass dieses Formular nicht nur vom Antragsteller, sondern auch von einem berechtigten Bienensachverständigen, der das Volk / die Völker untersucht hat, ausgefüllt wird.

Bienensachverständig ist derjenige, der berechtigt ist ein Volk zu prüfen und das zu attestieren, weil er oder sie die erforderliche Schulung erfolgreich absolviert hat, und „kontinuierlich an Fortbildungen“ teilgenommen hat,